Autorin: Heinz-Jürgen Voß
Die konservative Regierung der Bundesrepublik Deutschland beginnt von Schweden zu lernen. So weit, so gut erst einmal. Eltern sollen zwölf Monate lang ein Elterngeld erhalten, dass 67 % des letzten Netto-Einkommens entspricht. Wenn beide Elternteile die Kinderbetreuung übernehmen, kommen weitere zwei Monate Elterngeld hinzu. Damit haben CDU/CSU und SPD die Tür zu einer stärkeren Verantwortung beider Elternteile für die Babybetreuung einen Spalt weit aufgestoßen. Bei der z.T. sehr konservativen Klientel, die auch im 21. Jh. noch das Prinzip ‚der Mann geht arbeiten, die Ehefrau ist seine unentgeltliche Haushälterin’ vertritt (analog gilt das natürlich auch für zahlreiche Lesben und Schwule), ist das durchaus eine bemerkenswerte Leistung. Elterngeld sollen nach dem vorgestellten Kompromis auch ALG II EmpfängerInnen in einer Höhe von 300 Euro erhalten, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden sollen. Noch eine Kröte für die erzkonservative Klientel: auch Alleinzerziehende sollen das Elterngeld über einen Zeitraum von vierzehn Monaten erhalten.*
Im gleichen Atemzug hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein ‚Bündnis für Erziehung’ ins Leben gerufen, zu dem sie neben sich selbst nur die katholisch- und evangelisch-christlichen Kirchen eingeladen hat. In diesem Bündnis sollen Möglichkeiten vorschulischer Erziehung und die Vermittlung christlicher Werte diskutiert werden. Nach den Worten von von der Leyen hätten gerade die christlichen Kirchen aus ihrer Erfahrung heraus etwas zur moralischen Erziehung der Kinder beizutragen und stellten sie 72 Prozent der von freien Trägern unterhaltenen Kindertagesstätten. Andere Kirchen und andere freie Träger waren nicht geladen. Weiterlesen