(von Heinz-Jürgen Voß, erschienen in „Rosige Zeiten“, Juni/Juli 2009)
Im März diesen Jahres hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine weitreichende Initiative verabschiedet, die Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen beinhalten, die über bisherige weit hinausgehen (Drucksache 16/2291).
Bisherige Gesetze – Abschaffung unterschiedlicher Schutzaltergrenzen bei Homo- und Heterosexualität (1994), Eingetragene Lebenspartnerschaft (2001), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006) – waren dazu gedacht, Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen und für Toleranz und Akzeptanz zu wirken. In der Folge dieser Gesetze wurden weitere Regelungen angeglichen, die bspw. bislang homosexuelle Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) leben gegenüber heterosexuellen Paaren in einer Ehe diskriminierten. Berlin hat hier vielfach eine Vorreiterinnenrolle in der Bundesrepublik Deutschland eingenommen, hat bspw. eine Landesstelle für Gleichbehandlung geschaffen, auf sexuelle Vielfalt verweisende Lehrpläne initiiert, die Gleichbehandlung von in ELP und in Ehe lebenden Paaren vorangetrieben.
Dennoch zieht das Berliner Abgeordnetenhaus in der großen Mehrheit – die CDU-Fraktion war bei der Abstimmung nicht zugegen – eine ernüchternde Bilanz: „Trotz dieses breiten Engagements hat sich bislang gezeigt, dass grundsätzliche Veränderungen in der Akzeptanz sexueller Vielfalt nicht nur eines langen und kontinuierlichen Wirkens bedürfen, sondern auch einer Erweiterung der bestehenden Antidiskriminierungsarbeit. Ohne einen Ausbau, der an den richtigen Stellen ansetzt, ist zu befürchten, dass die bisherigen Maßnahmen angesichts des Ausmaßes der Ablehnung und Gewalt gegenüber LSBTTI [Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Anm. der Autorin] den gesellschaftlichen Veränderungsprozess nicht lange genug und ausreichend stützen können.“ Das Berliner Abgeordnetenhaus stellt fest: „Akzeptanz lässt sich nicht anordnen.“ Weiterlesen