Tag Archiv für eingetragene lebenspartnerschaft

15 Jahre „Homo-Ehe“: Wovon nicht gesprochen wird…

Sieht man auf die Berichterstattung der vergangenen Tage zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft, so wird der Eindruck einer einzigen Erfolgsgeschichte vermittelt. Zunächst hätten sich einige Lesben und Schwule beim Standesamt angemeldet – und seien noch nicht vorgelassen worden. Ab 2001 sei die standesamtliche Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare dann möglich gewesen und hätten die Partner_innen nach und nach immer mehr Rechte erhalten.

So die Erfolgsgeschichte, wie man sie bei Queer.de und im Tagesspiegel (Queerspiegel) nachlesen kann. Aber es handelt sich um eine bereinigte Geschichte – alle alternativen und emanzipatorischen Entwürfe, die es gab, sind daraus getilgt. Was war mit der „Schlampagne“, was mit der „Aktion Nein-Wort – wir scheißen auf euer Ja-Wort“, was mit den Vorschlägen des Lesbenrings und des Bundesverbands Homosexualität, was mit den Vorschlägen zu „Wahlfamilien“ der Partei PDS? Was war mit den Kämpfen in der Partei Bündnis 90/Die Grünen, in der sich die Männer um Volker Beck gegen die Feministinnen durchgesetzt haben? Jutta Oesterle-Schwerin von der größten Homosexuellen-Organisation dieser Zeit – dem Lesbenring – warnte ausdrücklich davor, dass nur einige Schwule und Lesben mit der Ehe in die Gesellschaft eingeschlossen würden, wohingegen andere – sie betonte gerade schwule – Lebensweisen zunehmend diskriminiert und stigmatisiert werden würden.

Anderes als die Homo-Ehe war schon in den 1990er Jahren möglich. So schrieben etwa größere Medien wie Der Spiegel schon 1996, dass in der Bundesregierung bereits Debatten über erste Regelungen im Gang seien, um das „trotz großer Reformversuche hoffnungslosveraltet[e]“ (ebd.: 78) Bürgerliche Gesetzbuch wieder auf den aktuellen Stand des Zusammenlebens der Menschen und ihrer Bedürfnisse zu bringen. Der Spiegel schrieb weiter: „Was eine Familie ist, entscheidet sich künftig danach, wer mit wem beim Frühstück sitzt – und nicht mehr nach Trauschein, gemeinsamem Namen oder Stammbuch. Nicht mehr die traditionelle Ehe, sondern alle ‚auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften‘ genießen den Schutz der Rechtsordnung – so jedenfalls steht es in der neuen Landesverfassung von Brandenburg. Ähnliche Verfassungsformulierungen finden sich auch in anderen neuen Ländern.“ (Der Spiegel 1996: 79)

Und auch schon zu der gleichen Zeit wurde in Frankreich der PACS, der Zivile Solidaritätspakt, verankert, der mittlerweile in Frankreich pro Jahr häufiger geschlossen wird als die Ehe. Hingegen gibt es in Deutschland erst 41.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften – auch das ist ein Votum. Damit bleibt die Forderung erhalten: Wer heiraten will, soll heiraten – und das richtig! Kein Sondergesetz! Gleichzeitig müssen wir zu einer rechtlichen Form kommen, in der Menschen das rechtlich Notwendige miteinander absichern können, was ihnen wichtig ist: Mietvertrag, Zeugnisverweigerungsrecht, Krankenhausbesuchsrecht individuell, zu mehreren Personen. Wer weiterlesen will, gern hier: „Homo-Ehe oder Solidaritätsvertrag?“

Beitrag „Homo-Ehe oder Solidaritätsvertrag?“ – Alternativen zur Ehe

Da sicherlich für die_den eine_n oder andere_n interessant, möchte ich gern auf den Beitrag „Homo-Ehe oder Solidaritätsvertrag?“ hinweisen. Er skizziert Antworten auf die Frage: Was kommt nach der (Homo-)Ehe? Wie kann Familienpolitik aussehen, die nicht kartiert und Menschen ihre Lebensweise vorschreibt, sondern die sich an den Lebensweisen der Menschen orientiert und in der Art eines ‚Baukastenmodells‘ individuelle Lösungen anbietet, um rechtsverbindliche Sicherheiten in diesen Modellen zu schaffen….

Homo-Ehe oder Solidaritätsvertrag?
Abstract: Bei der medialen Aufmerksamkeit für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bzw. der Schaffung der ,Homo-Ehe‘ als Sondergesetz sind die in den 1990er Jahren alternativ verhandelten Familienmodelle aus dem Blick geraten. Dabei fanden in der Bundesrepublik Deutschland intensive Diskussionen statt, und es war keineswegs ausgemacht, dass sich die ,Homo-Ehe‘ durchsetzen würde. Da auch in den aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen (vgl. Suck 2010; Raab 2011) kaum auf die alternativen Familienmodelle gesehen wird, werden diese hier fokussiert. Im Blickpunkt stehen das Wahlfamilien-Modell und der PACS als Alternativen zur gleichgeschlechtlichen Ehe.

Der Beitrag findet sich in der Zeitschrift PROKLA (Nr. 173; bestellbar auch als Einzelheft hier: http://www.dampfboot-verlag.de/form_proklaabo.php ).

Schritt 1: Steuerliche Gleichstellung –> Schritt 2: Endlich Abschaffung des (Homo-)Ehegattensplittings

Auf verqueert.de findet sich ein schöner Beitrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dort heißt es unter anderem:

„…Letztlich könnte die Entscheidung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des antiquierten Einkommensplittings sein und endlich nicht mehr Menschen nach irgendwelchen Papieren auf Standesämtern, sondern nach Bedarf unterstützt werden. Immer noch werden nicht verlebenspartnerte oder verheiratete, alleinstehende oder Patchworkfamilien mit Kindern oder Pflegebedürftigen steuerlich und gesellschaftlich diskriminiert. Die Vielfalt der Familienformen wahrzunehmen und passend zu fördern wäre hier der richtige Ansatz. Familie ist da, wo Nähe ist.“

zum vollständigen Text

Das Erleben homophober und rassistischer Diskriminierungen in schwulen binationalen Partnerschaften – Rezension von Zülfukar Çetins Buch „Homophobie und Islamophobie – Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler schwuler Paare in Berlin“

(Rezension von Heinz-Jürgen Voß, zuerst veröffentlicht auf www.kritisch-lesen.de, hier.)
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Zülfukar Çetins Dissertation stellt eine vorzügliche qualitative intersektionale Untersuchung dar.

Seit wenigen Jahren hat auch in der Bundesrepublik Deutschland das Nachdenken über die Verschränkungen von Diskriminierungen nachhaltig begonnen. Es wird klar, dass Rassismus und Homophobie, dass die Ablehnung von Menschen mit Behinderungen und von Prekarisierten viel miteinander gemein haben; dass zudem Diskriminierungserfahrungen nicht abgelöst und getrennt betrachtet werden können, sondern dass Diskriminierungen in der je individuellen Situation und für den ganz konkreten Menschen spezifisch wirken. Und es wird zunehmend erkannt, dass die Diskriminierungen einzelner Menschen grundlegend mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in der BRD verwoben sind.

Die Studie „Homophobie und Islamophobie: Intersektionale Diskriminierungen am Beispiel binationaler Paare in Berlin“ ermöglicht hier nun einen guten Einstieg in die entsprechenden Forschungen und bietet den mit intersektionalen Forschungen Vertrauten weiteres, gut ausgearbeitetes und reflektiertes Material an. Zülfukar Çetin hat für seine kürzlich beim Transcript-Verlag erschienene Untersuchung Interviews mit schwulen Männern geführt, die in Berlin in einer binationalen Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Çetin interessierten die Erfahrungen mit Diskriminierungen vor dem Hintergrund der Binationalität. Der detaillierten Vorstellung der Interviews und ihrer Auswertung geht eine ausführliche Einordnung in den Forschungskontext voraus, die bereits für sich allein einen besonderen Wert darstellt. Darin wird der derzeit erarbeitete Wissensstand präzise festgehalten und für ein konkretes Forschungsvorhaben fortentwickelt. Weiterlesen

1 Jahr Verschärfung der „Zwangsehe“ für binationale Paare in der Bundesrepublik Deutschland

Da vor einem Jahr die Regelungen für (hetero- und homosexuelle) binationale Paare erheblich verschärft wurden, soll an dieser Stelle direkt darauf hingewiesen werden – mit Hinweis auf einen vor einem Jahr an dieser Stelle veröffentlichten Beitrag:

„Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde der § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) geändert und die Hürden hier weiter ausgebaut. Perfider Weise unter dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat…“ wurde die nötige Sperrfrist von zwei auf drei Jahre erhöht und wird dann zunächst nur ein eigenständiger Aufenthalt über ein Jahr erteilt. So werden selbst Menschen die in einer Ehe oder einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft Gewalt erleiden, durch die deutsche Regierung dazu gezwungen, länger in einer solchen Zwangsbeziehung zu leben. Entgegen dem Gesetzestitel fördert die Bundesregierung so Zwangsehen und Zwangsverhältnisse.“

Hier geht es zum vollständigen Beitrag vom 1. Juli 2011.

10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft – und kein Ende in Sicht Verschlechterung der Bedingungen für binationale Partnerschaften

Ein Beitrag von Heinz-Jürgen Voß.

Am 1. August 2001 trat das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Kraft, dass für Lesben und Schwule in Paargemeinschaft die Möglichkeit eröffnete, ihren Status gegeneinander auch rechtlich abzusichern. Geklärt sind damit insbesondere Fragen, die das Krankenhausbesuchsrecht, das Zeugnisverweigerungsrecht und den Todesfall betreffen. Hier können garstige Verwandte, die die gleichgeschlechtliche Beziehung nicht schätzten und ggf. torpedierten, nicht mehr den Besuch der Partner_in im Krankenhaus verhindern oder gar, nach einem Todesfall, der Partner_in die Wohnung oder das Häuschen entziehen. Auch für binationale Partnerschaften haben sich mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Möglichkeiten eröffnet: So kann nun eine Partner_in, die keine Staatsbürgerschaft der BRD oder eines EU-Landes hat, auf Grund der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der BRD ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, dass nach mehreren Jahren auch eigenständig werden kann. Verbunden ist die binationale Regelung allerdings auch mit Missbrauchsfällen, wie sie aus Ehen hinlänglich bekannt sind, dass sich eine Partner_in mit Staatsangehörigkeit BRD einen Menschen „hält“, der billig und entrechtet den Haushalt besorgt, sexuell zu Diensten ist und ggf. sogar misshandelt wird. Der Partner bzw. die Partnerin ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht wird so in die Position einer starken Abhängigkeit gebracht, die noch dadurch erschwert wird, dass nach einer Scheidung das Aufenthaltsrecht wegfällt, wenn nicht eine Sperrfrist vorbei ist. Wer möglicherweise in dem Herkunftsland mit einer Strafe bedroht ist, allein weil er oder sie eine gleichgeschlechtliche Verbindung einging, oder wer unabhängig davon seine Lebensperspektive in der BRD sieht, hat so keine Möglichkeit – bzw. kaum eine, es gibt wenige Hilfsangebote und Ausnahmeregelungen – einer/einem unterdrückenden oder gar gewalttätigen Partner/in zu entkommen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde der § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) geändert und die Hürden hier weiter ausgebaut. Perfider Weise unter dem Titel „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat…“ wurde die nötige Sperrfrist von zwei auf drei Jahre erhöht und wird dann zunächst nur ein eigenständiger Aufenthalt über ein Jahr erteilt. So werden selbst Menschen die in einer Ehe oder einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft Gewalt erleiden, durch die deutsche Regierung dazu gezwungen, länger in einer solchen Zwangsbeziehung zu leben. Entgegen dem Gesetzestitel fördert die Bundesregierung so Zwangsehen und Zwangsverhältnisse. Weiterlesen

Wowi, Ole, Guido – Schwule Politiker auf dem Weg zur Normalität Zum neuen Buch von Andreas Heilmann: „Normalität auf Bewährung“.

(von Heinz-Jürgen Voß, erschienen in Rosige Zeiten, Nr. 132 [März/April 2011])

Andreas Heilmann - Normalität auf BewährungMittlerweile titeln Zeitschriften: „Politiker? Männlich? Schwul? Glückwunsch!“ (Stern, 25.08.2009) – Oder: „Deutsche haben nichts gegen schwule Politiker“ (Welt, 27.03.2010), wobei die Zeitschrift Welt sogleich das Bild einer liberalen westdeutschen Tradition anschloss: „Wird Guido Westerwelle deshalb so scharf kritisiert, weil er homosexuell ist? Die Geschichte schwuler Politiker in der Bundesrepublik gibt wenig Anlass zu dieser Vermutung. Denn das Land ist in dieser Frage verlässlich liberal – schon Adenauer war Homosexualität hauptsächlich ‚ejal‘.“
Alles ganz normal – oder? In jedem Fall lässt sich eine Normalisierung feststellen: Waren homosexuelle Frauen und Männer in „Deutschland“ lange Zeit Diskriminierungen ausgesetzt, wurden schwule Männer gar durch den § 175 lange Zeit verfolgt und mit Bezug auf diesen Paragraphen noch in den 1990er Jahren dutzende Männer wegen schwulem Sex verurteilt, so hat sich dieses Bild mittlerweile gewandelt. 1994 wurde der § 175 auch in den alten Bundesländern abgeschafft, 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt, die zumindest auf eine zunehmende Normalität von Homosexualität hinweist. Und zu Beginn des neuen Jahrtausends gab es eine Reihe von Politikeroutings – die eine breite mediale Resonanz erfuhren und zu einer steten Thematisierung von homosexueller Männlichkeit in der bundesdeutschen Öffentlichkeit beigetragen haben. Weiterlesen

Bundestagswahl am 27. September 2009: Alle Jahre wieder… Versprechen und Wirklichkeit: 2005er Wahlprogramm überprüft.

(von Ralf Buchterkirchen, aus „Rosige Zeiten“ Nr. 123 S.19-21 — Die Version hier wurde von Ralf Buchterkirchen noch sprachlich, nicht inhaltlich, überarbeitet!)

Alle Jahre wieder werden wir zur Wahl gebeten, dürfen unsere Stimme abgeben, immer wieder gibt es Regierungsprogramme, Wahlmanifeste oder schlicht Wahlprogramme, in denen versprochen, geplant und angekündigt wird und die uns zum „richtigen“ Votum bewegen sollen. Dies ist auch 2009 nicht anders. Spannend ist es jedoch, mal zurückzublicken, was von ihren Programmen die Parteien nach der letzten Bundestagswahl – 2005 – umgesetzt haben. Diese rückblickenden Betrachtungen werden mit den Forderungen in den neuen Programmen in Beziehung gesetzt.*

Die alte Regierungspartei SPD unter Schröder beschrieb in ihrem Wahlprogramm (in offensichtlich völliger Realitätsverkennung) ihre Sicht auf den Stand 2005: „Nichteheliche Kinder und gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben heute weitgehend gleiche Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder bzw. Ehepaare.“ Gefordert wurden ausschließlich ein Antidiskriminierungsgesetz und die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten. Daran hat sich auch 2009 wenig geändert. Im neuen Programm wird nebulös angekündigt, Respekt zu fördern und Vorurteile gegenüber Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern abbauen zu wollen. Außerdem sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (Eingetragene Lebenspartnerschaften, ELP) mit der Ehe gleichgestellt und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden.
Die CDU unter Merkel befand das Thema für so unwichtig, das es 2005 nicht einmal mit einer Silbe zu erwähnen wert war. 2009 sind sie noch konsequenter und bekräftigen ihre Ablehnung der Gleichstellung lesBiSchwuler Lebensgemeinschaften (und auch anderer nichteheliche Lebensentwürfe) mit der Ehe: „Wir respektieren die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU ab.“ Weiterlesen

„Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“

(von Heinz-Jürgen Voß, erschienen in „Rosige Zeiten“, Juni/Juli 2009)
Im März diesen Jahres hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine weitreichende Initiative verabschiedet, die Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen beinhalten, die über bisherige weit hinausgehen (Drucksache 16/2291).

Bisherige Gesetze – Abschaffung unterschiedlicher Schutzaltergrenzen bei Homo- und Heterosexualität (1994), Eingetragene Lebenspartnerschaft (2001), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006) – waren dazu gedacht, Diskriminierungen in der Gesellschaft abzubauen und für Toleranz und Akzeptanz zu wirken. In der Folge dieser Gesetze wurden weitere Regelungen angeglichen, die bspw. bislang homosexuelle Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) leben gegenüber heterosexuellen Paaren in einer Ehe diskriminierten. Berlin hat hier vielfach eine Vorreiterinnenrolle in der Bundesrepublik Deutschland eingenommen, hat bspw. eine Landesstelle für Gleichbehandlung geschaffen, auf sexuelle Vielfalt verweisende Lehrpläne initiiert, die Gleichbehandlung von in ELP und in Ehe lebenden Paaren vorangetrieben.

Dennoch zieht das Berliner Abgeordnetenhaus in der großen Mehrheit – die CDU-Fraktion war bei der Abstimmung nicht zugegen – eine ernüchternde Bilanz: „Trotz dieses breiten Engagements hat sich bislang gezeigt, dass grundsätzliche Veränderungen in der Akzeptanz sexueller Vielfalt nicht nur eines langen und kontinuierlichen Wirkens bedürfen, sondern auch einer Erweiterung der bestehenden Antidiskriminierungsarbeit. Ohne einen Ausbau, der an den richtigen Stellen ansetzt, ist zu befürchten, dass die bisherigen Maßnahmen angesichts des Ausmaßes der Ablehnung und Gewalt gegenüber LSBTTI [Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Anm. der Autorin] den gesellschaftlichen Veränderungsprozess nicht lange genug und ausreichend stützen können.“ Das Berliner Abgeordnetenhaus stellt fest: „Akzeptanz lässt sich nicht anordnen.“ Weiterlesen