In den vergangenen Jahren hat sich einiges in der Europäischen Union getan. Erstmals wurden mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 ein Diskriminierungsverbot als Ziel europäischer Politik festgeschrieben. In Artikel 13 heißt es: „ Unbeschadet sonstiger Bestimmungen kann der Rat […] einstimmig geeignet Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen[…] der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“. Mit der Grundrechtscharta der EU wurde im Jahre 2000 dieser Weg weiter beschritten. Artikel 21 verbietet erstmals explizit die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Eine konkrete Umsetzung gab es mit der EU-Richtlinie „Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG)“, die zwingend in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt werden muss. Das Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist auch Bestandteil des Entwurfes der EU-Verfassung. Die Europäische Union erweist sich damit als Vorreiter, die mit ihren Beschlüssen zumeist über das hinausgeht, was in den meisten europäischen Staaten Grundlage der Rechtssprechung ist.
Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier noch erheblichen Handlungsbedarf gibt und neue Benachteiligungen, beispielsweise durch eine rigide Abschottungspolitik, nach außen produziert werden.
In vielen Ländern der EU und denen die im Mai 2004 neu aufgenommen werden sollen, existieren immer noch deutliche Defizite bei der Gleichbehandlung von Menschen aller Identitäten oder sexuellen Orientierungen.
Die BAG queer der PDS setzt sich auch auf EU-Ebene für die Gleichstellung aller Lebensweisen ein. Die Erweiterung der Union muss unserer Ansicht nach als emanzipative Chance begriffen werden. Erster Ansatz emanzipativer Politik muss es sein, eine „Festung Europa“ zu verhindern. Unser Ziel bleibt weiterhin: offene Grenzen für alle Menschen.
Gleichzeitig ist uns klar, das die Europäische Union mehr als ihre Institutionen ist. Für uns gilt es, gemeinsam mit anderen von unten, Ansätze für queere Politiken und den Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Identität, sexueller Orientierung und Lebensweise aufzubauen. Die BAG queer, auch aus ihrer Erfahrung der Vergangenheit ist überzeugt, das die internationale Solidarität, die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte Werte sind, für die es sich lohnt einzusetzen.
I. Diskriminierung beenden – die Gleichstellung aller Lebensweisen vorantreiben
Wir wollen, dass in Europa Bedingungen für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung, Identität oder Lebensweise geschaffen werden. Vorhandene Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen erkannt und mit geeigneten Mitteln bekämpft werden.
In diesem Sinne fordern wir von der Europäischen Union:
– Alle Richtlinien und Verordnungen der EU auf indirekte und direkte Diskriminierung zu untersuchen und diese zu beseitigen.
– Die Einführung des Mehrheitsprinzip im Europäischen Ministerrat um Diskriminierungen zu bekämpfen. Es darf nicht sein, dass einzelne Staaten antidiskriminierende Verordnungen und Richtlinien blockieren können. Die Europäische Verfassung ist entsprechend zu erweitern.
– Die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle mit einem Beirat aus allen Mitgliedsstaaten, der die Antidiskriminierungsarbeit der EU koordiniert.
– Die Aufnahme der Identität und der sexuellen Orientierung in eine umfassende Antidiskriminierungsregelung im Zivilrecht. Nicht nur im Berufsleben, auch im Zivilrecht werden Menschen diskriminiert. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Mitgliedsländer der Europäischen Union sich diesem Thema stellen müssen.
– Die Durchsetzung und Verbesserung der beschlossenen Antidiskriminierungsregeln im Arbeitsrecht. Ausnahmen, wie sie beispielsweise für Kirchen gelten, sind abzuschaffen.
– Ergreifung und Förderung von Initiativen zur Verbesserung der Situation von Transgendern in der EU. Dazu könnte ein Piloptprojekt für eine gesicherte medizinische Betreuung gehören. Regelungen müssen sich am Wohl der Betroffenen messen lassen, nicht an alten Dogmen.
– Die Verabschiedung und Durchführung von europäischen Initiativen, die die Gleichstellung aller Lebensweisen befördern sollen. Dazu ist der Familienbegriff innerhalb der EU neu zu definieren und an die Vielfalt der Lebensweisen anzupassen. Familie ist für uns dort, wo Nähe ist.
– Anstrengungen zu unternehmen, europaweite Regelungen im Adoptionsrecht zu erreichen, die den Grundsatz des Kindeswohles zum Inhalt haben und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Lebensweise ausschließen.
– Die Anerkennung nationaler Regelungen des Zusammenlebens von Menschen (z.B. PACS, LPartG, offene Ehe) zur Gewährleistung von Freizügigkeit und gegenseitiger Anerkennung innerhalb der gesamten Union. Verschiedene gesetzliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten verlieren ihre dauerhafte Wirkung an der Staatsgrenze. Da dies die garantierte Freizügigkeit innerhalb der Union einschränkt, müssen verschiedene nationale Regelungen EU-weit anerkannt werden und Wege zur Vereinheitlichung dieser Gesetze begangen werden.
– Dafür zu sorgen, dass alle EU-Regelungen, die sich derzeit auf verheiratete Paare beziehen, alle zwischenmenschlichen Beziehungen erfassen, in denen Verantwortung für Menschen übernommen wird.
– Kulturelle Initiativen, um für die Akzeptanz aller Lebensweisen zu werben und Vorurteile abzubauen
– Förderung von Vereine, Initiativen und Gruppierungen, die aktiv Aufklärung betreiben und zum Abbau von Diskriminierung beitragen.
– Weiterführung und Unterstützung von Aufklärungskampagnen gegen die Ausbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV/AIDS, gemeinsam mit regionalen Initiativen.
– Die Ausnutzung der Möglichkeiten der EU, um Europa- und weltweit gegen Diskriminierungen aufgrund Identität, sexueller Orientierung und Lebensweise vorzugehen.
II. EU-Osterweiterung als emanzipative Chance nutzen
Im Mai 2004 findet die größte Erweiterung der Europäischen Union seit ihrer Gründung statt.
Das darf weder zu einem Rollback in der Entwicklung der Rechte von Minderheiten führen, noch dürfen die Ängste davor zum politischen Mittel erhoben werden.
In einigen osteuropäischen Ländern, aber auch in „alten“ EU-Ländern existieren noch tiefsitzende Vorurteile, welche insbesondere durch sexualitätsfeindlichen Traditionen der christlichen Kirchen propagiert und verschärft werden.
Die erweiterte Union muss als Chance genutzt werden, dass Toleranz, Akzeptanz und Gleichberechtigung zum selbstverständlichen Ziel überall werden. Für dieses Ziel muss es, neben klaren rechtlichen Vorgaben, auch ein Wiederaufgreifen alternativer Lebensformen, die in Europa entstanden sind, geben. Die Geschichte der europäischen Emanzipationsbewegung bietet dafür hilfreiche Ansatzpunkte.
Sonderklauseln für einzelne Länder, wie es beispielsweise die Republik Polen fordert, die Diskriminierung erleichtern, sind abzulehnen.
Gruppierungen vor Ort, die gegen Anfeindungen aufgrund sexueller Orientierung, Identität oder Lebensweise zu kämpfen haben, brauchen jegliche Art Unterstützung.
Die Erweiterung muss aber auch als Mittel genutzt werden, um vorhandene Diskriminierungen öffentlich zu machen und Druck für den Abbau dieser zu schaffen, Dazu sind geeignete Mittel, wie laufende Berichterstattung an den Rat der EU und das Europaparlament, zu definieren und umzusetzen.
III. Grenzen auf für alle Menschen
In vielen Ländern werden immer noch Menschen aufgrund ihrer Identität, sexuellen Orientierung oder Lebensweise verfolgt und mit Strafen, die bis zum Tode reichen können, belegt.
Die Forderung der PDS nach offenen Grenzen für alle verfolgten Menschen schließt für uns auch die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und des Geschlechts mit ein.
Dazu reicht auch die potentielle Drohung einer Verfolgung (staatlich und nichtstaatlich) unabhängig davon, ob ein konkretes Verfahren vorliegt.
Wir fordern ein Nachzugsrecht für alle lesbischen, schwulen und transgenden Partnerschaften.
Bisher existieren Regelungen zum Nachzugsrecht nur für leibliche Verwandte und nach den geltenden nationalen Gesetzen verheiratete Menschen. Wir fordern die Ausdehnung der Nachzugsregelung für alle Menschen, die in egal welchen Beziehungsverhältnissen, Verantwortung für andere Menschen übernehmen., unabhängig vom rechtlichen Status, der Verbindung.
IV. Ein queeres Europa gestalten
Um Diskriminierungen abzubauen, bedarf es weit mehr als institutioneller Initiativen. Institution bedeutet auch immer Kanalisierung von Bedürfnissen und Einschränkung von Menschen. Vielmehr müssen sich alle Teilhabenden an einer Gesellschaft (und das darf freilich nicht auf die Herkunft beschränkt sein) mit ihren Mitmenschen auseinandersetzen und einen entstandenen gesellschaftlichen Konsens immer wieder hinterfragen, um eventuell entstandene Mauern, die Menschen ausgrenzen, wieder einzureißen. Bspw. mit einer internationalen Eingreiftruppe, ihrer Einwirkung auf den Welthandel und ihrer Asyl- und Flüchtlingspolitik hat die Europäische Union die Tendenz, sich selbst abzuschotten und neokolonial Interessen in der ganzen Welt umzusetzen. Insofern betrachten wir die Europäische Union als ein zeitweiliges Mittel, um Nationalstaaten zu überwinden und nationales Recht in den Mitgliedsstaaten im positiven Sinne zu verändern und einen Umgang mit Menschen anderer Herkunft zu erlernen. Weit wichtiger sind außerparlamentarische Bewegungen, die dazu dienen (können), Institution zu hinterfragen und Veränderungen zu erreichen, um einen gerechten und gleichberechtigten Umgang aller Menschen zu erreichen. Gerade die nicht institutionelle Arbeit von Gruppen und Einzelpersonen prägt entscheidend das Gesicht Europas mit.
Durch eine Regionalisierung von Entscheidungen, wo das sinnvoll ist, durch transparente und mitwirkungsfreudige Gestaltung von Prozessen sind Bewegung von unten möglich. Wir wollen mitwirken, demokratische Prozesse in der EU so zu gestalten, dass kulturelle Vielfalt gefördert wird.
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