Tag Archiv für gewalt

Intersexualität: Aktuelle Entwicklungen

(von Heinz-Jürgen Voß, zuerst in: SINa – Sexualwissenschaftlicher Interdisziplinärer Nachwuchs, 2 (2012): 7-9.)

In den vergangenen Monaten ist Bewegung in die Debatte um die medizinische Behandlungspraxis von intergeschlechtlichen Kindern gekommen. Von den früher entsprechend dem Programm Behandelten werden die medizinischen Interventionen als gewaltvoll und traumatisierend beschrieben. Auch die wissenschaftlichen Outcome-Studien, die die anatomischen und funktionalen Behandlungsergebnisse sowie die Behandlungszufriedenheit erheben, stützen die Sicht der politisch streitenden behandelten Menschen. Zuletzt kommen Katinka Schweizer und Hertha Richter-Appelt (2012) zum Schluss: „Insgesamt fällt eine hohe Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens auf. So litten über 60% der Teilnehmenden sowohl unter einer hohen psychischen Symptombelastung als auch unter einem beeinträchtigten Körpererleben. […] Die psychische Symptombelastung, die z.B. anhand depressiver Symptome, Angst und Misstrauen erfasst wurde, entsprach bei 61% der Befragten einem behandlungsrelevantem Leidensdruck […]. Auch hinsichtlich Partnerschaft und Sexualität zeigte ein Großteil der Befragten einen hohen Belastungsgrad. […] Fast die Hälfte (47%) der Befragten, die an den Genitalien operiert wurden, berichteten sehr viel häufiger über Angst vor sexuellen Kontakten und Angst vor Verletzungen beim Geschlechtsverkehr als die nicht-intersexuelle Vergleichsgruppe“ (Schweizer et al. 2012: 196f; Übersicht über die internationalen Outcome-Studien in: Voß 2012).

Und auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages kommt nach seiner Sitzung im Juni zu einem eindeutigen Urteil. In der Pressemitteilung vom 25. Juni 2012 heißt es: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag.“ (Familienausschuss 2012) Weiterlesen

CDU/CSU und FDP wollen geschlechtszuweisende Praxis gegen Intersexuelle beibehalten!

Es zeigt sich, wie sehr die – parteiliche und keineswegs breit informierte – Stellungnahme des Deutschen Ethikrates nach hinten losgeht. In etwas nett klingenden Worten machen CDU/CSU und FDP klar: Sie wollen die als gewaltvoll und traumatisierend kritisierte geschlechtszuweisende Praxis gegen Intersexuelle beibehalten!

Hier ein kurzer Beitrag:
http://dasendedessex.blogsport.de/2012/09/12/cducsu-und-fdp-wollen-die-als-gewaltvoll-und-traumatisierend-kritisierte-geschlechtszuweisende-praxis-gegen-intersexe-beibehalten/

Proteste gegen die geschlechtszuweisende medizinische Praxis gegen Intersexuelle finden, organisiert von Zwischengeschlecht, im September in Hamburg, Leipzig, Halle und Dresden statt. Infos:
http://blog.zwischengeschlecht.info/

Zwangstestung auf HIV und Hepatitis – Gesetz aus Niedersachsen droht auf Sachsen-Anhalt überzugreifen

(von Heinz-Jürgen Voß, zuerst in Rosige Zeiten, Nr. 141 [September/Oktober 2012])

 

Nicht einmal in den 1980er Jahren war eine Zwangstestung auf HIV und Hepatitis möglich. Wurde sie von rechter und konservativer Seite auch gefordert, so konnte sie – auf Grund massiven Widerstands – von den Regierenden nicht durchgesetzt werden. Doch mittlerweile hält die Möglichkeit der Zwangstestung nach und nach durch Hintertüren immer mehr Einzug und gefährdet die Persönlichkeitsrechte von Menschen sowie ihre Rechte, medizinische Eingriffe abzulehnen. Das niedersächsische Gesetz aus dem Jahr 2007 droht nun ähnlich auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt zu werden! Weiterlesen

Buch zu Intersexualität: Ende der geschlechtszuweisenden Eingriffe erforderlich

Cover Voss Intersexualität  IntersexVor einigen Tagen ist das Buch „Intersexualität – Intersex: Eine Intervention“ erschienen, in dem die Leerstellen der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“ aufgezeigt werden. Dieser hatte u.a. die neueren wissenschaftlichen Ergebnisse zur Behandlungszufriedenheit  und zu den Behandlungsergebnissen der medizinischen Interventionen nicht herangezogen. Das holt das Buch nun nach und es zeigt sich, dass an hand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erfahrungsberichte der behandelten Intersexe nur eine Lösung möglich ist: Die geschlechtszuweisenden medizinischen Interventionen schaden den behandelten Menschen und müssen daher sofort aufgegeben werden!

Hier nun der Vorstellungstext des Buches:

Oft werden bei der Diagnose «Intersex» im Säuglings- und frühen Kindesalter operative und hormonelle Eingriffe vorgenommen, um ein möglichst eindeutiges Erscheinungsbild der Genitalien zu erreichen. Von den Interessensvertretungen der Intersexe werden diese Eingriffe als gewaltsam und traumatisierend beschrieben. Neue wissenschaftliche Ergebnisse zeigen ebenfalls massive Probleme der Behandlungen auf – der Deutsche Ethikrat berücksichtigte sie nicht für seine Anfang 2012 veröffentlichte Stellungnahme zum Umgang mit Intersexualität. In diesem Band wird der aktuelle Forschungsstand vorgestellt und mit den Forderungen der Intersex-Verbände kontextualisiert. Voraus geht eine Analyse der gesellschaftlichen Umstände, die zur bisher üblichen medizinischen Praxis führten. Darin wird gezeigt dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die sozial strukturierte Angst vor geschlechtlicher Pluralität wichtige Ausgangspunkte dafür waren, Uneindeutigkeiten gesellschaftlich und medizinisch zu tilgen. Vor dem Hintergrund einer wachsenden gesellschaftlichen Anerkennung vielfältiger geschlechtlicher Identitäten wird herausgearbeitet, dass die Begründung der bisherigen medizinischen Behandlungspraxis – sie basierte eben darauf, Menschen Diskriminierungen und Gewalt in einer gegenüber geschlechtlicher Uneindeutigkeit intoleranten Gesellschaft ersparen zu wollen – nicht mehr gegeben ist.

Eine erste Rezension existiert auch schon – bei Mädchenblog:

„Voß [zeigt], dass die Zurichtungen intergeschlechtlicher Körper ihren Ursprung in der gesellschaftlichen Vorstellung von Geschlechtlichkeit und ihrem Wandel seit der Aufklärung haben, dass die Forderungen des Ethikrates entscheidende Lücken in der Rezeption des (medizinkritischen) Diskurses in Form von Outcome-Studien aufweist und auch deshalb weit hinter den Forderungen der Inter*-Bewegung zurückbleiben muss. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag, diese Lücke rechtzeitig zu schließen, um damit – hoffentlich – in weitere politische Entwicklungen zu intervenieren.“ Ganze Besprechung.

Infos zum Buch:

http://www.unrast-verlag.de/unrast,2,417,18.html

Übersicht zu erschienenen Rezensionen.

Demokratie und Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt: Sachsen-Anhalt plant HIV-Zwangstests

Nur noch krass. Damit Polizisten ihr Opfer besser schlagen und vergewaltigen können – einen anderen Grund kann es nicht geben, wie sollten Polizisten sonst direkt mit Blut der Opfer in Kontakt kommen – soll in Sachsen-Anhanlt ein Zwangstest für HIV und Hepatitis eingeführt werden. Ein solches Vorgehen spricht gegen jede Selbstbestimmung von Menschen – wir kommen damit wieder in der Bundesrespublik der 1970er Jahre an, in der Homosexuelle zu „freiwilligen“ Operationen, bei denen Hinrbereiche zerstört wurden, genötigt wurden…

Hier der Bericht von queer.de: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Freitag in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der der Polizei und anderen Behörden mehr Rechte bringen soll. Unter anderem soll es mit der Änderung des „Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ künftig möglich sein, Personen ohne deren Einwilligung auf HIV und Hepatitis zu testen. Weiter bei Queer.de.

 

Das Ende der Strafbarkeit von Homosexualität – 18 Jahre Abschaffung § 175

(von Heinz-Jürgen Voß, zuerst in „Rosige Zeiten“, Nr. 140, Juli/August 2012)

 

Fast geräuschlos ist ein für Schwule so wichtiges Datum vorbeigegangen. Am 11. Juni 1994 wurde der § 175 abgeschafft – das Ende des Paragraphen ist damit quasi volljährig geworden, wie das „Rosa Archiv“ aus Leipzig so schön ausdrückte. Diese Gelegenheit soll hier als Ausgangspunkt dienen, sich einmal der Strafbarkeit von gleichgeschlechtlichem Sex und schließlich dem § 175 grundlegend zuzuwenden. 1994 fiel immerhin nur noch die letzte Ungleichbehandlung weg – die noch festgeschriebenen unterschiedlichen Schutzaltergrenzen, die für heterosexuelle und homosexuelle sexuelle Akte standen. Diese letzte Stufe der Abschaffung wurde in Angleichung an DDR-Recht geschafft. Ja genau – in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung galten bezüglich schwulem Sex noch unterschiedliche Regelungen.

Die zunehmende Problematisierung gleichgeschlechtlicher sexueller Akte ist so alt wie die christliche Kirche. Denn galten zwar auch in der Antike Geschlechternormen, die Frauen und Männer unterschieden und die diesen auch sexuelle Rollen zuschrieben, so galten diese Regelungen sowohl für gleichgeschlechtliche als auch für andersgeschlechtliche sexuelle Akte. Für Männer galt es als problematisch, passive Rollen einzunehmen; Frauen sollten keine aktiven Rollen einnehmen. Das galt für die gesellschaftliche Position insgesamt wie für den sexuellen Akt im Besonderen. Weiterlesen

„Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden.“ – aktuelle Pressemitteilung aus dem Bundestag zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (25.06.2012)

Die Pressemitteilung aus dem Deutschen Bundestag zur gestrigen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die sich mit der Stellungnahme „Intersexualität“ des Deutschen Ethikrates befasste ist eindeutig – und dort einhellig getroffen. Bereits der erste Absatz enthält die wichtigste Aussage: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Dies war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss am Montagnachmittag.“ Etwas später heißt es: „Zu diesen Menschenrechte gehöre unzweifelhaft die körperliche Unversehrtheit. Ein fremdbestimmter körperlicher Eingriff diesen Ausmaßes sei deshalb nicht hinzunehmen. Lediglich wenn es um die Frage von Leben oder Tod gehe, sei dies statthaft. Erst wenn ein Kind sich in dieser Frage unzweifelhaft selbst äußern könne, dürfe eine Entscheidung gefällt werden. Und es müsse geprüft werden, dass die Entscheidung des Kindes für das eine oder andere Geschlecht ohne Beeinflussung von außen, etwa durch die Eltern, getroffen worden sei. Dies könne beispielsweise durch ein Familiengericht geschehen. Lucie Veith, Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen aus Neu-Wulmstorf, schloss sich diesem Plädoyer an: Weder Eltern, Ärzte, Psychologen noch ein Parlament hätten das Recht, das Geschlecht eines Menschen zwangsweise festlagen zu lassen. Jörg Woweries, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, führte an, dass es keinen medizinischen Beweis dafür gebe, dass eine Operation zur Geschlechtsfestlegung bei Kleinkindern ungefährlicher oder erfolgversprechender sei als bei einem Erwachsenen. In jedem Fall seien operative Eingriffe mit einem „hohen Risiko“ behaftet und stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar.“

Damit deutet sich an, dass tatsächlich die notwendige grundlegende Änderung möglich, die die gewaltvollen und traumatisierenden medizinischen Interventionen beendet.

No border, no nation, stop deportation!

Heute demonstrierten in Hannover mehrere hundert Menschen gegen die menschenunwürdige Asyl- und Abschiebepraxis in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Niedersachsen. Anders als in anderen Bundesländern erhalten Asylsuchende in Niedersachsen beispielsweise noch immer Gutscheine für Lebensmittel, statt Bargeld. Nicht davon abgedeckt werden können u.a.Fahrkarten für Busse und Bahnen. Damit sind beispielsweise zahlreiche Bildungsangebote nicht zu erreichen, der Aufbau von Freundschaften und Bekanntschaften wird erschwert. Ausgezahlt werden lediglich 40 EUR im Monat an Erwachsene, 20 EUR an Kinder und Jugendliche. Allein Sprachkurse kosten – selbst wenn sie sich explizit an Asylsuchende richten – ein Vielfaches davon.

Die Situation von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland und mit besonderer Intensität in Niedersachsen ist unmenschlich. Sie schließt sich an in den meisten Fällen äußerst traumatisierende Erfahrungen im Herkunftsland und auf der Flucht an. Etwa 40 Prozent der Flüchtlinge sind so schwer traumatisiert, dass sie dringend psychologische Hilfe benötigen. Doch auch diese wird kaum gewährt – oder kann eben auf Grund mangelnder finanzieller Mittel für die Fahrkarten nicht in Anspruch genommen werden. Oft fehlen zudem psychologische Angebote in der Erstsprache und Dolmetschdienste – und dabei sind gerade für die Aufarbeitung von Traumatisierungen erstsprachliche Angebote (oder zumindest geschulte Dolmetsch-Dienste) erforderlich. Die Residenzpflicht verhindert, dass Psycholog_innen in anderen Orten aufgesucht werden können. Und sie verhindert unter anderem auch, dass Familien miteinander in Kontakt stehen – denn die deutsche Asylpraxis verbringt Menschen aus der gleichen Familie oft in unterschiedliche Bundesländer und Städte, zudem meist in äußerst schreckliche Heime am Stadtrand oder im Wald (vgl. etwa Tobias Pieper „Die Gegenwart der Lager“).

Durch die unmenschliche Unterbringungspraxis werden die traumatisierenden Erlebnisse aus dem Herkunftsland und der Flucht noch verstärkt. Es wird stets vermittelt, dass Menschen nicht willkommen sind, Familien werden auseinander gerissen, eine ausreichende (und individuell abgestimmte, zum Beispiel auf Alergien reagierende) Ernährung verhindert. Hinzu kommt der tagtäglich erlebte direkte Rassismus im Umgang mit einigen Mitarbeiter_innen von Behörden und in der Gesellschaft.

Gegen diese unmenschliche Politik gibt es Proteste – auch in deiner Stadt!

Bleiberecht für alle – jetzt, sofort!

Mehr Informationen gibt es beim FLÜCHTLINGSRAT NIEDERSACHSEN – und hier zwei sehr gute Musikvideos, die die Situation ebenfalls wesentlich besser deutlich machen als dieser kurze Text – von MC NURI

 

 

Gewalt und Mehrfachdiskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans*Menschen in Deutschland

Diskriminierung und Gewalt gegen lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* ist in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor massiv an der Tagesordnung, wie eine aktuelle Studie des Antidiskriminierungs- und Antigewaltprojektes LesMigraS zeigt. Neben den teils erschütternd hohen Zahlen über selbst erfahrene Diskriminierung und Gewalt – insbesondere auch in Bezug auf Mehrfachdiskriminierungen -, wurden auch daten zu einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erhoben. So gaben über 70 % der Befragten an, „dass ihre Leistungen im Bildungsbereich aufgrund ihrer lesbischen/bisexuellen Lebensweise vergleichsweise schlechter bewertet wurden“, 20 % mussten respektlose Behandlungen von medizinischem Personal erleben.

Eine Übersicht über die ersten Ergebnisse findet sich hier: LesMigraS_Zusammenfassung

Die kompletten Ergebnisse, die auch um eine qualitative Unfrage ergänzt sind, ist für September 2012 angekündigt.

Und hier gehts zur Homepage von LesMigraS.

Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung

(von Heinz-Jürgen Voß, zuerst auf www.kritisch-lesen.de)

http://ngbk.de/development/images/Publikationen/1_0_1.jpg

Nach der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“, die nicht einmal den basalen Forderungen der Intersex-Bewegung Rechnung trug, ist weiteres Streiten erforderlich, die geschlechtszuweisenden medizinischen Eingriffe im frühen Kindesalter zu beenden.

Das Buch „1-0-1 [one ´o one] intersex – Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung“ ist 2005 als Begleitband zu einer Ausstellung erschienen, es kann aber auch sehr gut für sich selbst bestehen. Aktuell ist es nur noch über Bibliotheken und den antiquarischen Buchhandel zu beziehen. Im Gegensatz zu zahlreichen aktuellen Artikeln in Zeitschriften ist bereits der Titel klar und umreißt knapp, worum es durch die Beiträge des Bandes hinweg geht: Das binäre Geschlechtersystem, für das paraphrasierend auf den Binär-Code 1-0 zurückgegriffen wird, verletzt die Rechte von denjenigen Menschen, die nicht in dieses System passen. Intersexen wird aktuell massiv und ganz konkret Gewalt angetan. Bei ihnen wird im frühen Kindesalter das Erscheinungsbild der Genitalien mittels medizinischer Interventionen an die gesellschaftliche Norm angeglichen. Ausgehend von Positionierungen von Intersex-Aktivist_innen zu diesen medizinischen Interventionen wird in den schriftlichen und bildlichen Beiträgen des Bandes herausgearbeitet, wie dieses Zwei-Geschlechter-System entstanden ist und wie es wirkmächtig wurde. Zugleich werden Alternativen umrissen und die Bedeutung der Kunst bei ihrer Entwicklung herausgestellt. Weiterlesen