(von Ralf Buchterkirchen, aus Rosige Zeiten)
Yesim Fadia ist Muslima. Sie hat sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Integrationslotsin auf ein vor der EU gefördertes Projekt beworben. Fachlich war gegen sie nichts einzuwenden. Sie sollte dort insbesondere muslimischen MigrantInnen bei der Arbeitssuche helfen. Der Arbeitgeber hatte nur ein „kleines“ Problem und den falschen Namen. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um das Diakonische Werk. Mit 420.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der größeren Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik und – und genau das war das Problem – die Diakonie gehört der Evangelischen Kirche. Schwerpunkt der Arbeit der Diakonie ist, ebenso wie bei der katholischen Caritas, die Pflege von Menschen, sei es in Altersheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten. Aufgabe dieser Vereine ist nicht die Sicherstellung der Religionsausübung. Die nach eigenen Aussagen „nicht praktizierende Muslima“ wurde gefragt, ob sie Christin werden wolle, was sie ablehnte (Warum sollte sie auch?). Sie war jedoch bereit einen Vertrag zu unterschreiben und Kirchensteuer zu zahlen. Das hat der Diakonie jedoch nicht gereicht und sie wurde abgelehnt. Dagegen klagte Yesim Fadia vor dem Arbeitsgericht und bekam Recht (und eine Abfindung von 3900 EUR). Weiterlesen