(von Ralf Buchterkirchen, vorab aus „Rosige Zeiten“, Juni/Juli 2009)
Vor 3 Jahren, am 27.03.2007 veröffentlichten international anerkannte MenschenrechtlerInnen im indonesischen Yogyakarta die sogenannten Yogyakarta Principles. In 29 Prinzipien wandten sie die Menschenrechte in bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität an. Ziel war und ist es, auf internationaler und nationaler Ebene Richtlinien zum diskriminierungsfreien Umgang zu schaffen.
Neben dem Verbot von Folter, Todesstrafe sowie staatlicher Diskriminierung finden sich auch, das Recht auf Schutz der Gesundheit und das Recht eine Familie zu gründen.
In Deutschland sind die Prinzipien – ganz im Gegensatz zu Debatten in anderen Ländern – noch weitgehend unbekannt. Eine erste inoffizielle Übersetzung liegt seit Sommer 2008 vor. Die Bundesregierung betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien „als wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ Bundestags-Drucksache 16/7658). Interessant an dieser Stelle ist, was die Umsetzung dieser Richtlinien für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde. Anhand einiger Beispiele soll dies hier skizziert werden: Weiterlesen