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Eine queere EU gestalten – Vorurteile und Diskriminierung abbauen. Forderungen der BAG queer der PDS

In den vergangenen Jahren hat sich einiges in der Europäischen Union getan. Erstmals wurden mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 ein Diskriminierungsverbot als Ziel europäischer Politik festgeschrieben. In Artikel 13 heißt es: „ Unbeschadet sonstiger Bestimmungen kann der Rat […] einstimmig geeignet Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen[…] der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“. Mit der Grundrechtscharta der EU wurde im Jahre 2000 dieser Weg weiter beschritten. Artikel 21 verbietet erstmals explizit die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Eine konkrete Umsetzung gab es mit der EU-Richtlinie „Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG)“, die zwingend in nationales Recht aller Mitgliedsländer umgesetzt werden muss. Das Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist auch Bestandteil des Entwurfes der EU-Verfassung. Die Europäische Union erweist sich damit als Vorreiter, die mit ihren Beschlüssen zumeist über das hinausgeht, was in den meisten europäischen Staaten Grundlage der Rechtssprechung ist.
Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier noch erheblichen Handlungsbedarf gibt und neue Benachteiligungen, beispielsweise durch eine rigide Abschottungspolitik, nach außen produziert werden.
In vielen Ländern der EU und denen die im Mai 2004 neu aufgenommen werden sollen, existieren immer noch deutliche Defizite bei der Gleichbehandlung von Menschen aller Identitäten oder sexuellen Orientierungen. Weiterlesen

Diskriminierung und ein Antidiskriminierungsgesetz

Um zukünftig Benachteiligung zu verringern, hat die EU im Jahr 2000 die Richtlinie 2000/78/EWG erlassen, die bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie verbietet jede Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und soll sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gelten, d.h. Vereine genau so betreffen, wie private ArbeitgeberInnen, Gewerkschaften oder den öffentlichen Dienst.
Bereits in der letzten Legislatur wollte die rot-grüne Bundesregierung auch in der Bundesrepublik ein Antidiskriminierungsgesetz umsetzen; dafür blieb am Ende wohl doch keine Zeit… In diesem Jahr wird es nun einen neuen Entwurf geben, um Vertragsstrafen durch die EU noch rechtzeitig zu entgehen. Es geht also nicht mehr um das „ob“, sondern vielmehr um das „wie“.
Es geht nun also vorerst darum, beide EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen und, wie 2002 von rotgrün noch vorgesehen, weitergehendere Regelungen Gesetzeskraft zu verleihen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gesetze allein die Lebenswirklichkeit nicht verändern. Sie geben einen Rahmen, in dem Gleichberechtigung von Menschen und Initiativen gegen Diskriminierung ihren Platz finden können.