Das Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen, die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen nicht vereinbar sind, und die zudem ausschließend gegenüber Transgender und intersex Menschen sind. Es enthält auch Regelungen, die sich in der Praxis als unzureichend erwiesen haben und trägt zur Diskriminierungsanfälligkeit bei. Im September 2011 hatte sich daher ein bundesweiter, offener, partizipativer, parteiunabhängiger und selbstorganisierter Arbeitskreis gebildet, an dem über 30 Trans*- und Inter*-Gruppen sowie Einzelpersonen beteiligt waren. Die selbstgestellte Aufgabe bestand darin, sich auf gemeinsame, zentrale Forderungen aus den trans* und inter* Communities zur Reform des Transsexuellenrechtes zu verständigen und diese auszuformulieren. Im Juni 2012 wurde das hiermit vorliegende Konsenspapier fertiggestellt. Es steht ab sofort allen Einzelpersonen, Verbänden, Vereinen und Gruppen zur Unterzeichnung offen, die diese Positionen ebenfalls unterstützen wollen.
Der bundesweite Arbeitskreis TSG-Reform,
1. Juni 2012
Hier gehts zum Papier und der Möglichkeit zu unterzeichnen.
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