Parlamentsnotizen VI

(von Ralf Buchterkirchen; zuerst in „Rosige Zeiten“ und auf verqueert.de)

Unregelmäßig wird an dieser Stelle über parlamentarische Aktivitäten in Landesparlamenten, im Bundestag und im Europäischen Parlament berichtet. Quellen dafür sind entsprechende Veröffentlichungen bspw. von Fraktionen in den Parlamenten, Drucksachen sowie die jeweiligen Parlamentsdatenbanken. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn etwas fehlt, dann einfach eine E-Mail an mich ( ralf@verqueert.de), ich versuche es dann nachzureichen. Neben parlamentarischen Informationen soll an dieser Stelle auch über Gerichtsentscheidungen informiert werden. Sofern nicht anders beschrieben liegen alle benannten Aktivitäten im Zeitraum Februar2012 bis August 2012.

Im Bundestag standen am 28.Juni zwei Anträge zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der heterosexuellen Ehe zur Beschlussfassung. Ein Antrag von Bündnis 90/Grüne (DS 17/6343) und einer der SPD (DS 17/8155) (ein ähnlicher Antrag der Linken wurde bereits vor einiger Zeit abgelehnt). In braver Koalitionsmanier lehnte die Regierung aus Union und FDP diese Anträge ab. Das ist nicht weiter verwunderlich, steht doch die CDU/CSU seit Jahren allen Versuchen der Gleichstellung im Wege. Auch die FDP verspricht zwar in Wahl- und Grundsatzprogrammen immer wieder auf Neue, viel für Lesben und Schwule zu tun, aber an der Umsetzung mangelt es dann stets, selbst bei Fragen der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Der Antrag der SPD-Fraktion zur „ Förderung eines offenen Umgangs mit Homosexualität im Sport“ (DS 17/7955) wurde im Sportausschuss abgelehnt. Die Antragsteller_innen hatten in ihrem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, aktiv gegen Homophobie im Sport vorzugehen und dafür auch Mittel bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorzusehen. Union und FDP lehnten den Antrag als nicht angemessen ab, auch wenn die allgemeine Zielrichtung OK sei. Außerdem müsse – so die Koalition in ihrer Begründung – dies differenzierter betrachtet werden, da es sehr wohl Sportarten gebe, in denen Diskriminierung keine Rolle spiele. Zudem wurde die geplante Anbindung an Antirassismus- und Antigewaltprojekte von der Koalition kritisiert, ein eigener Vorschlag hingegen nicht vorgelegt.  

Die Linke im Landtag von Sachsen- Anhalt hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die zum Ziel hat, die nach 1945 auf Basis des Paragraphen 175 Verurteilten zu rehabilitieren (DS 6/807). Der Antrag wurde im Februar eingereicht und befindet sich noch in der parlamentarischen Behandlung im Landesparlament. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag ab; sie verlegte sich in ihrer Ablehnung auf staatsrechtliche Aspekte, die eine rückwirkende Umdefinition von Recht nicht zulassen würde. Diese rein staatsrechtlich getragene Argumentation wurde inzwischen durch ein Rechtsgutachten des Berliner Senats widerlegt, was jedoch bisher zu keinem Umdenken geführt hat.

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat im Rahmen eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DS 6/1253) einen Passus eingefügt, der es erlauben soll, bei Festnahmen HIV- und Hepatitis-Tests ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen durchzuführen. Begründet wird dieses Handeln, welches nicht einmal auf dem Höhepunkt der Aids-Krise durchsetzbar war, mit dem Schutz der Polizeibeamten. Das Gesetz soll bis Jahresende verabschiedet werden. In einem eigenen Artikel in dieser RoZ-Ausgabe wird sich gesondert mit diesem Skandal beschäftigt.

In Brandenburg hat die rot/rote Regierung ihr im Mai 2011 in den Landtag eingebrachtes Gesetz zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Landesrecht durch den Landtag gebracht. Am 22.02.2012 verabschiedete der Landtag gegen die Stimmen der oppositionellen CDU das Gesetz.

Auch Berlin hat es nun endlich geschafft: Nachdem es im Bundestag keine Mehrheiten für die Rehabilitation  der nach 1945  wegen § 175 Verurteilten gab, wird es das Land Berlin nun mit einer Bundesratsinitative versuchen. Am 17.April informierte der Senat darüber. Vorausgegangen war ein Antrag der Linksfraktion vom Januar 2012, mit genau diesem Ziel. Bereits vor einiger Zeit hatte die Linke im Bundestag einen ähnlichen Versuch gestartet. Auch B90/Die Grünen stellten einen entsprechenden Antrag im Bundestag. Es ist jedoch abzusehen, dass damit das unwürdige Verfahren nicht abgeschlossen sein wird. Der erst 1969 in der Bundesrepublik entschärfte Nazi-Paragraph führte zu Verurteilungen Tausender. Die Koalitionsfraktion aus CDU und FDP signalisierte bereits Ablehnung der Rehabilitationsanträge.

In Hessen hat auf die Berliner Initiative hin am 24.04.2012  B90/Die Grünen in einem Antrag die Rehabilitierung gefordert (DS 18/5542). Auch in Bayern existiert seit dem 25.05.2012 ein solcher Antrag (DS 16/12680, eingebracht von der SPD. Die Anträge befinden sich in der parlamentarischen Bearbeitung.

Auch Baden-Württemberg hat nun die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt und die Gleichstellung seiner Bediensteten im Landesrecht verankert, allerding nur rückwirkend bis 2006. Teile der CDU stimmten aus prinzipieller Ablehnung von Gleichstellung lesbischer und schwuler Landesangestellter dagegen. Der CDU-Abgeordnete Köhler forderte die Abgeordneten auf. dies zu tolerieren(!). Er sagte in der Debatte: „Wir werden dem Gesetz insgesamt zustimmen – außer den Kollegen, die sich im Grunde gegen dieses Gesetz stellen. Ich bitte Sie darum, tolerant zu sein und dies auch zu akzep­tieren.“ – wohlgemerkt ging es hier lediglich um die Umsetzung eines höchstrichterlichen Urteils.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Antrag von B90/Die Grünen abgelehnt, der den Titel trägt „Trans- und Homophobie bekämpfen! Rechtliche Gleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Paare voranbringen!“ (DS 6/816). Der Antrag forderte einen Landesaktionsplan gegen Trans- und Homophobie und sollte die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einzusetzen. Ein Plenarprotokoll mit dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen liegt noch nicht vor.

In Niedersachsen wurde ein Antrag der Linken (DS 16/4035), analog zu Regelungen in anderen Bundesländern das Merkmal der sexuellen Identität in das Benachteiligungsverbot der niedersächsischen Verfassung (Artikel 3) aufzunehmen, am 08.05.2012 mit den Stimmen  von CDU und FDP abgelehnt. Begründet wurde dies mit mangelndem Bedarf. Dass im benachbarten nordrhein-westfälischen Münsterland gerade ein schwuler Direktor aus der Schule gemobbt wurde und Homophobie in Niedersachsen an der Tagesordnung ist, ist CDU und FDP nicht vermittelbar.

Ein vielleicht entscheidendes Urteil kommt vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil vom 19.06.2012 – 2 BvR 1397/09). Das Gericht erklärte es für verfassungswidrig, dass verlebenspartnerten Beamten kein Familienzuschlag zugestanden wird. Das ist insofern bedeutend, da sich die Richter komplett der Argumentation des Ersten Senats anschließen und deutlich machen, dass sich aus der Privilegierung der heterosexuellen Ehe durch das Grundgesetz keine Diskriminierung anderer Lebensformen begründen lässt. Der Senat stellt fest: „Allein der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG vermag die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nicht zu rechtfertigen. Es fehlt auch an weiteren sachlichen Gründen für die Rechtfertigung der Besserstellung verheirateter Beamter. […]Dem ehegattenbezogenen Teil des  Familienzuschlags kommt eine ‚soziale, nämlich familienbezogene  Ausgleichsfunktion‘ zu, mit der im Interesse der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamten- und Richtertums zur Unabhängigkeit auch des verheirateten Bediensteten beigetragen werden soll. [… Er soll] faktische Mehrbedarfe verheirateter Beamter vor allem im Vergleich zu ledigen Beamten ausgleichen. Dieser Gesetzeszweck kann  eine Privilegierung verheirateter Beamter im Verhältnis zu in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten nicht rechtfertigen, weil nichts dafür ersichtlich ist, dass die mit § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG  auszugleichenden Mehrbedarfe nicht ebenso bei in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten bestehen.“
Damit setzen die Richter ELP und Ehe gesellschaftlich funktional auf eine Stufe. Dies wird auch bei weiteren Entscheidungen, in denen der Gesetzgeber Diskriminierungen mit dem Abstandsgebot der Ehe rechtfertigt der Fall sein.

 

Deutlich wird, dass die sich abzeichnenden Veränderungen im wesentlichen die Eingetragene Lebenspartnerschaft und Initiativen zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 nach 1945 betreffen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Transsexuellengesetzes, Maßnahmen gegen transphobe, homophobe und rassistische Diskriminierungen spielen kaum eine Rolle. Was sich bezüglich der Situation intersexueller Menschen verändern wird, ist derzeit noch fraglich – in den Rosigen Zeiten wird darüber berichtet werden. Immerhin heißt es in einer Pressemitteilung des Bundestages nach der entsprechenden Ausschusssitzung zur Situation von Intersex-Personen in der BRD sehr deutlich: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden.“ (25.06.2012)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert