Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung

(von Heinz-Jürgen Voß, zuerst auf www.kritisch-lesen.de)

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Nach der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“, die nicht einmal den basalen Forderungen der Intersex-Bewegung Rechnung trug, ist weiteres Streiten erforderlich, die geschlechtszuweisenden medizinischen Eingriffe im frühen Kindesalter zu beenden.

Das Buch „1-0-1 [one ´o one] intersex – Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung“ ist 2005 als Begleitband zu einer Ausstellung erschienen, es kann aber auch sehr gut für sich selbst bestehen. Aktuell ist es nur noch über Bibliotheken und den antiquarischen Buchhandel zu beziehen. Im Gegensatz zu zahlreichen aktuellen Artikeln in Zeitschriften ist bereits der Titel klar und umreißt knapp, worum es durch die Beiträge des Bandes hinweg geht: Das binäre Geschlechtersystem, für das paraphrasierend auf den Binär-Code 1-0 zurückgegriffen wird, verletzt die Rechte von denjenigen Menschen, die nicht in dieses System passen. Intersexen wird aktuell massiv und ganz konkret Gewalt angetan. Bei ihnen wird im frühen Kindesalter das Erscheinungsbild der Genitalien mittels medizinischer Interventionen an die gesellschaftliche Norm angeglichen. Ausgehend von Positionierungen von Intersex-Aktivist_innen zu diesen medizinischen Interventionen wird in den schriftlichen und bildlichen Beiträgen des Bandes herausgearbeitet, wie dieses Zwei-Geschlechter-System entstanden ist und wie es wirkmächtig wurde. Zugleich werden Alternativen umrissen und die Bedeutung der Kunst bei ihrer Entwicklung herausgestellt.

Aktuelle Anbindung: Zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Durch das politische Streiten der Intersex-Bewegung wurde erreicht, dass eine breite Öffentlichkeit auf die im frühen Kindesalter durchgeführten geschlechtszuweisenden „medizinischen“ Eingriffe aufmerksam wurde und dass sich nun auch die Bundesregierung damit befassen muss. 2011 überreichte eine Delegation des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. dem UN-Ausschuss zur Überwachung des „internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ den „Parallelbericht zum 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)“. Der UN-Ausschuss forderte daraufhin die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland auf, Schritte einzuleiten, um die Menschenrechte von Intersexen im Land zu wahren. Die Bundesregierung beauftragte den Deutschen Ethikrat mit einer Stellungnahme, die dieser Ende Februar 2012 vorlegte.

In der Stellungnahme „Intersexualität“ kommt der Deutsche Ethikrat zum Schluss, dass zahlreiche der von den medizinischen Interventionen betroffenen Menschen „so geschädigt [sind], dass sie nicht in der Lage sind, einer normalen Erwerbstätigkeit nachzugehen“ oder sie sind gar „infolge der Eingriffe schwer behindert“ (Stellungnahme, S. 165). Diese Feststellung veranlasste den Deutschen Ethikrat aber nicht dazu, für ein juristisches Verbot der medizinischen Eingriffe einzutreten und damit der Kernforderung der Intersex-Bewegung nachzukommen. Stattdessen empfiehlt er lediglich eine bessere Einbeziehung der Eltern in die medizinische Entscheidung – insbesondere sollten sie umfassender aufgeklärt werden. Dass damit wie bisher über das Wohl und die Wünsche des jeweiligen Menschen hinweg entschieden wird und stattdessen Eltern und Mediziner_innen über die – im Übrigen medizinisch nicht notwendigen – Eingriffe diskutieren und diese durchsetzen, bleibt unbeachtet. In einer Gesellschaft, in der stets nur zwei Geschlechter zentral sind, werden sich Eltern schnell genötigt sehen, den von Mediziner_innen dargestellten medizinischen Maßnahmen zuzustimmen. Auch die weiteren Forderungen der Intersex-Bewegung wurden zwar vom Ethikrat teilweise diskutiert, allerdings gelangte dieser zu keinen greifbaren Entschlüssen. Das gilt gleichermaßen für Entschädigungsansprüche und die Forderung, die weitere gesellschaftliche Debatte über Intersex der medizinischen Oberhoheit zu entziehen; dem zuwider entschied sich der Ethikrat sogar, im medizinischen Teil der Stellungnahme allein die medizinische Sprache („Störung“, „Abweichung“) zu nutzen und nicht die von der Intersex-Bewegung geforderten, nicht abwertenden Begrifflichkeiten „geschlechtliche Varianz“ und „Variabilität“ heranzuziehen. Für eine ausgewogene ethische Stellungnahme wäre es schon auf sprachlicher Ebene nötig gewesen, beiden Positionen gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme erweist sich durchweg als parteiisch, was auch nicht durch die einzige greifbare Aussage des Deutschen Ethikrates, rechtlich eine dritte Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht vorzusehen, übersehen werden sollte.

Problem einer solchen „ethischen“ Stellungnahme ist es, dass sie oft populär als weithin informiert und ausgewogen wahrgenommen wird. Sie erscheint als „Schlusspunkt“ der Debatte. Aber: Ausgewogen ist die Stellungnahme nicht – sie ist parteiisch. Und es ist weiteres Streiten notwendig, um die Menschenrechtsverletzungen gegen Intersexe zu beenden. Für das politische Streiten kann mensch sich mit dem hier vorliegenden Band hervorragend informieren.

Weg von Vereinnahmung und Voyeurismus – hin zu politischem Streiten

Auch emanzipatorisch Streitende und Beiträge aus der Geschlechterforschung ziehen oftmals Intersex nur als exemplarisches Beispiel für eigene Theorien heran. Ein solches Problem könnte bei einer Kunst-Ausstellung und ihrem Begleitband noch deutlicher werden, gerade wenn Stereotype mit emanzipatorischen Sichtweisen konfrontiert werden sollen. Aber bereits hier zeigt sich die kritische Positionierung und weitreichende Reflexion des vorliegenden Bandes. So werden einerseits explizit und deutlich die Forderungen der Intersex-Bewegung vorgestellt. Es sind im Band die Beiträge und Forderungen einiger sich engagierender Intersexe zentral. Die übrigen Beiträge gruppieren sich um diese herum und greifen einzelne Facetten wie das Werden der medizinischen Behandlungspraxis auf. Neben diesem ganz praktischen Vorgehen arbeiten die Macher_innen ihre Positionierung gegen die Vereinnahmung der Intersexe pointiert in der Einleitung auf:

„1-0-1 intersex ist keine Ausstellung über Intersexualität und auch nicht über Zwitter / Hermaphroditen. Intersexuelle Menschen wehren sich zu Recht dagegen, zum „Objekt“ gemacht zu werden, sei es von medizinischer Seite oder von den Medien oder auch von engagierten Kritiker_innen der rigiden Geschlechterordnung. Dagegen ist 1-0-1 intersex eine Ausstellung über den gesellschaftlichen Umgang mit Intersexualität.“ (S. 9)

Gleichzeitig wird im Band exemplarisch für medizinische Arbeiten herausgearbeitet, wie dort Menschen mit „uneindeutigem Geschlecht“ zu Objekten gemacht wurden. Abbildungen, zu denen Menschen von Mediziner_innen nicht selten genötigt wurden, bilden einen zentralen Bestandteil medizinischer Kasuistiken (Fallsammlungen). In ihnen ist der auf den Bildern festgehaltene Mensch das Anschauungsobjekt für die Theorien der Medizin. Katharina Sykora zeigt das in dem Beitrag „Umkleidekabinen des Geschlechts“ exemplarisch für den Mediziner Magnus Hirschfeld. Gleichzeitig wird Hirschfeld an anderer Stelle des Bandes gewürdigt, gerade daher, weil er in seiner medizinischen Behandlung der Menschen – auch von Intersexen (beziehungsweise Hermaphroditen; ein anderer zeitgenössischer Begriff für Menschen „uneindeutigen Geschlechts“) – deren Wünsche zentral setzte und nicht etwa seine Behandlungsvorstellungen umsetzte (dies im Gegensatz zur heutigen Behandlung von Intersexen, bei der ein vermeintlich objektives Behandlungsrepertoire abgespielt wird und Eltern mit vermeintlichen Tatsachen konfrontiert werden). Diese Würdigung Hirschfelds ist auch daher wichtig, weil er, von den Nazis verfolgt, emigrieren musste und das von ihm geleitete Institut für Sexualwissenschaft von den Nazis zerstört wurde. Entsprechend hält Rainer Herrn in seinem Beitrag im Band fest:

„Die Besonderheit der Hirschfeldschen Begutachtung der Hermaphroditen besteht von Beginn an darin, dass er der individuell empfundenen Geschlechtszugehörigkeit immer den Vorrang gibt. Nicht das objektiv diagnostizierbare, sondern das subjektiv empfundene Geschlecht sei das ‚wahre‘.“ (S. 59)

Gesellschaftliche Norm und Medizinisierung des Geschlechts

„Eine Menge medizinischer Aktivität erweckt den Eindruck, dass Intersexualität etwas ganz schreckliches ist. So entsetzlich, dass Paare vor einer Schwangerschaft gewarnt werden, die potentiell eine Intersexform vererben könnten. Dermaßen furchtbar, dass zur Abtreibung eines intersexuellen Fötus geraten wird, da es sich hierbei angeblich um lebensunwertes Leben handelt. Wenn das stimmt, dann steht vor ihnen eine, die ein lebensunwertes Leben führt […].“ (S. 20)

Mit diesen Worten, die in einem ausführlichen Beitrag im Band abgedruckt sind, trug Barbara Jane Thomas im Jahr 2004 zum Symposium „Intersexualität bei Kindern“ an der Universität Halle-Wittenberg bei. Prägnant arbeitet Thomas den medizinisierenden und normalisierenden Blick heraus, der bestimmte Kombinationen von physischen Merkmalen zu tilgen sucht. Medizin erweist sich dabei als Bestandteil einer gesellschaftlichen Norm, die in der europäischen Entwicklung auf die Auslöschung von Varianzen und Variabilität zielte. Für Geschlecht bedeutete dies – und bedeutet es noch immer –, dass ein Mensch entweder „weiblich“ oder „männlich“ sein muss. Neben sozialen Kennzeichen, die die eindeutige geschlechtliche Charakterisierung der Menschen weitgehend widerspruchsfrei ermöglichen sollen, etablierte sich seit der europäischen Moderne dominant eine biologisch-medizinische geschlechtliche Einordnung der Menschen. Ausgehend von Menschen, die nicht als eindeutig „weiblich“ oder „männlich“ eingeordnet werden konnten, wurden in physischen und physiologischen Merkmalen nach möglichst widerspruchsfreien Hinweisen auf das „klare“ und „wahre Geschlecht“ der Menschen gesucht. Von Menschen nicht „klar“ einzuordnenden Geschlechts ausgehend, versicherten sich Biologie und Medizin davon, was eigentlich „eindeutig weiblich“ und „eindeutig männlich“ wäre. Das geschah über Beschreibungen und über den bewussten Einsatz von Fotografien. Kathrin Peters hat in dem Buch „Rätselbilder des Geschlechts“ plastisch herausgearbeitet, wie Künstler_innen und Mediziner_innen ihre Fotografien und Beschreibungen dieser eindeutigen Geschlechter zudem daran orientierten, was sie persönlich als „schön“, als „vollkommen weiblich“ und „vollkommen männlich“ betrachteten.

Von Betrachtungen des „Schönen“ versus des „Unschönen“, des „Klaren und Wahren“ versus des „Widersprüchlichen“ gelangte man in der europäischen Moderne zur Norm und den gesellschaftlichen Mitteln ihrer Durchsetzung. In der Moderne waren dabei zunächst die Ermordung und Verurteilung von Menschen wesentliches Mittel zur Durchsetzung von Norm, wie sich – mit Bedeutung für Geschlecht – exemplarisch mit der Hexenverfolgung, der Verfolgung von Sodomie beziehungsweise später explizit Homosexualität (vgl. Thomas Bauer „Die Kultur der Ambiguität“) und den historisch singulären Massenermordungen durch die Nazis zeigt. Gab es zunächst – bis in die beginnenden 1930er Jahre – in größerem Maßstab auch biologische und medizinische Theorien (und daraus abgeleitete Behandlungen), die durchaus Pluralität und Widersprüchlichkeit von Geschlecht zuließen, wie exemplarisch mit dem kurzen Verweis auf Magnus Hirschfeld deutlich wurde (vgl. die Beiträge von Rainer Herrn, Kerstin Palm und Fabian Krämer im Band), so setzten sich im Zuge der Nazi-Zeit dominant die Sichtweisen durch, die auf biologischer und medizinischer Ebene einen ausschließlichen und binären Geschlechtsgegensatz postulierten (vgl. für erste Ansätze zu dieser Einordnung: Helga Satzinger „Differenz und Vererbung“ und Heinz-Jürgen Voß „Geschlecht“).

Auf der Basis vermeintlich klarer und widerspruchsfreier binärer Geschlechtsunterscheidung und medizintechnischer Neuerungen konnte sich das aktuelle medizinische Behandlungsprogramm etablieren. Seit den 1950er Jahren wird so die gesellschaftliche geschlechtliche Norm regulär in die Menschen eingeschnitten, die nicht eindeutig in die Norm passen – Ulrike Klöppel führt dies im Band aus und Ins A Kromminga hält zur aktuellen Praxis fest:

„Da sind jene, die eigentlich fast zu 100% als Frauen und Männer durchgehen könnten. Und da sind solche, die aufgrund ihrer offensichtlichen Abweichung von der Norm früher oder später so stark auffallen, dass sie sich kaum vor der Fürsorge der Medizin retten können. Oft beginnt das gleich nach der Geburt. Niemand warnt die Eltern vor dem Wahnsinn der irreparablen Eingriffe an Babygenitalien.“ (S. 27)

Eingängig und mit postkolonialer Perspektive ist zu dem westlichen Einschneiden von Geschlecht auch der Beitrag von Carsten Balzer im Band lesenswert – „Marlon, die zwei Kulturen, die zwei Geschlechter und das chirurgische Messer“. Marlon ist nordamerikanischer Ureinwohner und Junge – und von der vom US-amerikanischen Kongress verfolgten Zwangsintegration indianischer Kinder in Mittelklassefamilien der Dominanzkultur betroffen. In der Dominanzkultur ist sein Geschlecht auf einmal nicht mehr klar.

Intersex – und Queer?

Politisches Streiten ist wichtig und letztlich führte das Streiten der Intersex-Bewegung dazu, dass sich der UN-Ausschuss, die Bundesregierung und der Bundestag mit Intersex / Intersexualität befassen mussten. Und es wird auf das weitere Streiten ankommen, damit tatsächlich ein Ende der aktuellen medizinischen Behandlungspraxis erreicht werden kann. Hierfür ist die Frage der Koalitionen wichtig. Wie können Intersexe in ihrem Kampf unterstützt werden, ohne das sie vereinnahmt werden oder die Forderungen gleich mitbestimmt werden sollen?

Da es um Normalisierungsstrategien geht, sollten sich in den emanzipatorischen Kämpfen von Frauen, Lesben, Schwulen, Trans*-People und Queers möglicherweise gemeinsame Interessen finden lassen. Nanna Lüth stellt im Band fest:

„Die ‚erschreckende‘ Vorstellung zukünftiger abweichender Sexualitäten stellt eine Folie dar, vor der die Tabuisierung der Geschlechtervarianz bei Neugeborenen und die erheblichen Normalisierungsversuche durch KinderärztInnen leicht nachvollzogen werden kann. Die Amerikanistin Gabriele Dietze fasst diese Furcht vor Abweichung so zusammen: ‚Homosexualitätsabwehr ist sicherlich ein zentrales Motiv in der Behandlung von Intersexualität.‘“ (S. 33)

Das Interesse, Homosexualität abzuwehren, war in den Begründungen für das seit den 1950er Jahren Verbreitung findende Behandlungsprogramm bedeutsam.

In diesem Sinne könnte es gemeinsame Interessen geben. In der Vergangenheit zeigte sich aber oft, dass die Belange von Intersexen in den anderen emanzipatorischen Kontexten nicht aufgegriffen wurden oder nur als Alibi für die Pluralität einer emanzipatorischen Bewegung herzuhalten hatten. Die Interessen der Intersexe wurden nicht ernsthaft unterstützt – und daher ist es fraglich, ob und wie solche Koalitionen dem Ziel der Intersex-Bewegung weiterhelfen. Ins A Kromminga erörtert im Band die Koalitionsmöglichkeiten wie folgt:

„Ein weiterer Einwand ist, dass eine Eingliederung von Intersex in das LGBTQ-Spektrum [LGBTQ: Lesbians, Gays, Bis, Trans*-People, Queers, Anm. HV] noch nicht garantiert, dass die besonderen Probleme Intersexueller auch thematisiert und Räume sowie Ressourcen für Hermaphroditen geschaffen werden. Insbesondere die grundsätzlichen Fragen der Menschenrechte bezüglich körperlicher Unversehrtheit und Selbstbestimmung könnten in den allgemeineren Forderungen der LGBTQ-Aktivistlnnen zu Antidiskriminierung und Homo-Ehe eher untergehen.

Natürlich gibt es auch Gemeinsamkeiten: Die Operationen an Zwittern sind auch aus einer Homophobie heraus motiviert, deren Ziel es ist, einen Menschen mit Genitalien auszustatten, die einen heterosexuellen Geschlechtsverkehr ermöglichen sollen. Die Geschichte der Pathologisierung von Homosexualität ist der von Zwittern ähnlich, es gibt auch einige Überschneidungen; und noch heute gelten Transgender als ‚psychisch krank‘.

Solange die gesellschaftlichen und kulturellen Strukturen unterstellen, dass Heterosexualität und ein binäres Geschlechtersystem Normalität und Gesundheit bedeuten, solange wird diese Gesellschaft normieren. Die Naturwissenschaften spielen hier eine wichtige Rolle. Die immer differenziertere Beforschung der ‚Abweichungen‘ führt meiner Meinung nach nicht zu einem größeren Verständnis und Akzeptanz, sondern zu sogenannter ‚Heilung‘, die Assimilierung bedeutet, oder auch zur pränatalen “Vermeidung”. Allein aus diesem Grund wäre eine gemeinsame Politik – zumindest an diesen Schnittstellen – von Homo/Queer/Trans/lnter und weiteren marginalisierten Gruppen wünschenswert und notwendig.“ (S. 114f)

Fazit

„1-0-1 [one ´o one] intersex“ ist einer der zentralen Bände, um einen Zugang zur gesellschaftlichen Debatte um Intersex / Intersexualität zu finden. Es wird deutlich, dass und wie gegen die geschlechtszuweisenden medizinischen Interventionen gestritten werden muss. Die Lektüre des Bandes ist sehr zu empfehlen und es wäre wünschenswert, dass er bald in eine zweite Auflage geht! Ergänzend sei auch auf die Homepage www.101intersex.de verwiesen.

Zusätzlich verwendete Literatur

Peters, Kathrin (2011): Rätselbilder des Geschlechts. Körperwissen und Medialität um 1900. Diaphenes Verlag, Zürich.

Bauer, Thomas (2011): Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams. Verlag der Weltreligionen im Insel Verlag, Berlin.

Satinger, Helga (2009): Differenz und Vererbung. Geschlechterordnungen in der Genetik und Hormonforschung 1890-1950. Böhlau Verlag, Köln.

Voß, Heinz-Jürgen (2011): Geschlecht. Wider die Natürlichkeit. Schmetterling Verlag, Stuttgart.

Neue Gesellschaft für Bildende Kunst / AG 1-0-1 intersex (Hg.) 2005: 1-0-1 [one’o one] intersex. Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. NGBK, Berlin.
ISBN: 978-3926796950. 192 Seiten.

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