Tag Archiv für gewalt

Intersexualität: Bei 61 % der Befragten, die geschlechtszuweisende medizinische Eingriffe erlebten, zeigte sich „behandlungsrelevanter Leidensdruck“

Bundestagspetition gegen genitale ZwangsoperationenSchweizer und Richter-Appelt geben in dem aktuellen Band „Intersexualität kontrovers“ einen Ausblick auf weitere Ergebnisse der „Hamburger Studie zur Intersexualität“, die über ihre bisherigen Betrachtungen hinausreichen.

Sie schreiben: „Weitere Ergebnisse beziehen sich auf Aspekte der Lebensqualität in verschiedenen Lebensbereichen. Insgesamt fällt eine hohe Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens auf. So litten über 60% der Teilnehmenden sowohl unter einer hohen psychischen Symptombelastung als auch unter einem beeinträchtigten Körpererleben. […] Die psychische Symptombelastung, die z.B. anhand depressiver Symptome, Angst und Misstrauen erfasst wurde, entsprach bei 61% der Befragten einem behandlungsrelevantem Leidensdruck […]. Auch hinsichtlich Partnerschaft und Sexualität zeigte ein Großteil der Befragten einen hohen Belastungsgrad. […] Fast die Hälfte (47%) der Befragten, die an den Genitalien operiert wurden, berichteten sehr viel häufiger über Angst vor sexuellen Kontakten und Angst vor Verletzungen beim Geschlechtsverkehr als die nicht-intersexuelle Vergleichsgruppe“. (aus: „Intersexualität kontrovers“, S.196f)

Michael Groneberg kommt vor dem Hintergrund dieser und weiterer Behandlungsergebnisse der frühen geschlechtszuweisenden Interventionen bei Intersex zu dem Schluss: „Zu fragen, welche spezifischen Eingriffe zur Geschlechtsanpassung zu vermeiden sind, folgt der falschen Logik. Vielmehr gilt: Kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes zum Zweck der Geschlechtsanpassung oder -zuweisung ist erlaubt. Ausnahmen wie die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben sind klar zu regeln und zum Teil bereits geregelt. […] Auch die UN-Kinderrechtskonvention stellt die Geschlechtsidentität unter Schutz und setzt der Entscheidungsgewalt der Eltern eindeutige Grenzen“. (aus: „Intersexualität kontrovers“, S.498) Zu dieser Aussage kommt er, weil medizinische Behandlungen grundlegend darauf orientieren sollen, Menschen zu nutzen und nicht ihnen zu schaden.

Mittlerweile ist die Datenlage erdrückend, dass geschlechtszuweisende Interventionen, die oft schon im frühen Kindesalter stattfinden (und übrigens medizinisch nicht notwendig sind), massives Leiden bei den so Behandelten verursachen. Sie widersprechen grundlegend den medizinethischen Prinzipien und müssen ein Ende haben. Dieses Ende ist durch die anstehenden Beratungen und Entscheidungen im Bundestag (und dessen familienausschuss) möglich -das weitere Streiten für das Ende der Interventionen nötig.

(„Intersexualität kontrovers: Grundlagen Erfahrungen Positionen“, erschienen im Psychosozial-Verlag, Link zum Buch.)

Intersex – zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“

Autor_in: Heinz-Jürgen Voß

Mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Intersexualität wird einmal mehr die Parteilichkeit im Diskurs deutlich. In der Stellungnahme wird nahtlos an die umstrittene medizinische Terminologie angeschlossen, in der Intersexualität oft im Sinne einer Krankheit beschrieben wird. Von Intersexen wird hingegen seit längerem gefordert unparteiisch und nicht-wertend von Varianzen beziehungsweise Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung zu sprechen. Um einer Überparteilichkeit nahe zu kommen und einen ethisch geprägten Beitrag zur Diskussion zu leisten, wäre es nötig gewesen, schon auf der Ebene der Begrifflichkeiten den Positionen der streitenden Parteien gleichberechtigt Rechnung zu tragen.

Damit nicht genug: Sind die biologischen Beschreibungen in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates für diesen fast schon peinlich, da sie kaum über die Glaubenssätze zur Geschlechtsentwicklung in populären Zeitschriftenartikeln hinausgehen und in jedem Fall von einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme weit entfernt bleiben, so entwickelt sich diese „Laxheit“ im Umgang mit dem medizinischen Forschungsstand zum Problem. Hier werden die aktuellen Ergebnisse internationaler Fachveröffentlichungen, in denen die Behandlungen nach dem bisherigen medizinischen Behandlungsprogramm auf ihr anatomisches und funktionales Ergebnis geprüft und die Zufriedenheit der Behandelten erhoben wurden (so genannte „Outcome-Studien“), überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Seit 2010 sind hier zahlreiche Veröffentlichungen erschienen, auch bereits Review-Artikel, die einen Überblick bieten. Aber in der Stellungnahme des Ethikrates werden lediglich die zwei älteren deutschsprachigen Studien aufgegriffen und wurde eine kleinere eigene Online-Befragung durchgeführt. Dabei wendet sich schon eine der deutschsprachigen Studien gar nicht der „Kernfrage“ zu, die den Ethikrat interessiert. Die Studie um Richter-Appelt erhob nicht das Outcome der Behandlungen. Stattdessen prüfte sie, ob sich bei den Behandelten eine stabile und eindeutige Geschlechtsidentität (Anm. 1) ausgeprägt hatte. 2007 – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studienergebnisse – sahen die Autorinnen um Richter-Appelt diese Ausprägung eindeutiger Geschlechtsidentität schon dann als beeinträchtigt an, wenn sich Homosexualität zeigte. Mittlerweile hat sich diese Position in der Arbeitsgruppe gewandelt. Aber selbst die interessanten neueren Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe werden vom Ethikrat nicht herangezogen. Schönbucher et al. (2010) hatten eine Stichprobe von Intersexen, die operativ behandelt worden waren, mit einer anderen Stichprobe verglichen, bei der keine operative Behandlung stattgefunden hatte. Sie stellten fest, dass diejenigen, die operativ behandelt wurden, häufiger über sexuelle Probleme klagten und Unzufriedenheit mit dem Sexualleben angaben, als die, die chirurgisch unverändert geblieben waren. Weiterlesen

„Ich war Mann und Frau – Mein Leben als Intersexuelle“ Autobiographie von Christiane Völling

(aus Rosige Zeiten, Nov./Dez. 2010; von Heinz-Jürgen Voß)

Christiane Völlings Name ist vielen geläufig durch ihren Gerichtsprozess, bei dem sie gegen einen Chirurgen eine Schadensersatzforderung durchsetzte. Im Jahr 2009 ging der Prozess mit der Festlegung der Höhe des Schadensersatzes endgültig zu Ende. Völling hatte geklagt, weil ihr der behandelnde Mediziner, als sie 17 Jahre alt war, – ohne Aufklärung – Eierstöcke und Gebärmutter entnommen hatte. Erst im Alter von 46 Jahren kam Christiane Völling langsam hinter die ganze Wahrheit der medizinischen Behandlungen, denen sie auch zuvor bereits als Kind unterzogen wurde – und auch das Recht, die ganze Wahrheit zu erfahren, war Kampf…
Nun legt Völling ihre Autobiographie vor. Sie beschreibt ihre Kindheit als Junge, ihr Leben als Mann – und die spätere Gewissheit, dass sie von Geburt an eine Frau war, mit XX-Chromosomensatz, Eierstöcken und Gebärmutter, – aber mit AGS, einer Variante von Intersexualität: „Ich hatte keine Ahnung, wovon er redete. Intersexualität? Ich stellte keine Fragen, nahm aber den Flyer […] Das war im Oktober 2005, ich war 46 Jahre alt. Das Wort ‚Intersexualität‘ hatte ich noch nie gehört. 46 Jahre hatte es gedauert, bis mir vage aufging, dass es vielleicht noch andere Menschen gab, die so ‚anders‘ waren wie ich.“ (S.8) Weiterlesen

Medizin vor Gericht – Gibt es nach einem Gerichtsurteil (02/2008) eine neue Situation Intersexueller in der BRD?

(gedruckt in „Rosige Zeiten“, Oldenburg, Nr. 115)

 

Christiane Völling war mit einer Klage vor dem Kölner Landgericht erfolgreich. Sie hatte eine (männlich sozialisierte) Chirurgin* auf Schmerzensgeld verklagt, die ihr vor 30 Jahren innere, als geschlechtlich betrachtete Merkmale entfernt hatte. Das Gericht sprach ihr am 6. Februar 2008 ein Anrecht auf Schmerzensgeld zu, dessen Höhe in einem weiteren Prozess zu verhandeln sei. Als Begründung für die Entscheidung führte das Gericht an, dass Völling durch die Medizinerinnen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei.

Dieser Prozess ist ein Präzedenzfall. Er unterstreicht eine Entwicklung, die seit einigen Jahrzehnten vermehrt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen in den Blickpunkt rückt. Von Medizinerinnen wird verlangt, Patientinnen ausreichend über medizinische Eingriffe zu informieren. Die Informationen sollen die Patientinnen in die Lage versetzen, selbstbestimmt über medizinische Eingriffe zu entscheiden. Erfolgt eine solche Aufklärung nicht oder nicht in ausreichendem Maß, machen sich Medizinerinnen rechtlich belangbar. Weiterlesen