Hessischer Landtag entschuldigt sich für die Verfolgung homosexueller Menschen

Als erster Landtag hat sich der Hessische Landtag für die Verfolgung homosexueller Menschen entschuldigt, mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. In der BRD wurde der § 175 erst 1994 vollständig abgeschafft. Der Landtag stimmte einstimmig für den Antrag, im folgenden Wortlaut:

„1. Der Hessische Landtag bedauert, dass der § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Er ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss.

2. Der Hessische Landtag entschuldigt sich für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger, die hierdurch in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt wurden.

3. Der Hessische Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben.“

Im Bundesrat läuft eine Initiative zur Verurteilung der Verfolgung Homosexueller in Deutschland. Dieser hat sich nun auch der Landtag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Für eine bundesweite Rehabilitierung der Opfer läuft aktuell auch eine vom Rosa Archiv Leipzig initiierte Petition.

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