Diskriminierung und ein Antidiskriminierungsgesetz

Um zukünftig Benachteiligung zu verringern, hat die EU im Jahr 2000 die Richtlinie 2000/78/EWG erlassen, die bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie verbietet jede Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und soll sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gelten, d.h. Vereine genau so betreffen, wie private ArbeitgeberInnen, Gewerkschaften oder den öffentlichen Dienst.
Bereits in der letzten Legislatur wollte die rot-grüne Bundesregierung auch in der Bundesrepublik ein Antidiskriminierungsgesetz umsetzen; dafür blieb am Ende wohl doch keine Zeit… In diesem Jahr wird es nun einen neuen Entwurf geben, um Vertragsstrafen durch die EU noch rechtzeitig zu entgehen. Es geht also nicht mehr um das „ob“, sondern vielmehr um das „wie“.
Es geht nun also vorerst darum, beide EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen und, wie 2002 von rotgrün noch vorgesehen, weitergehendere Regelungen Gesetzeskraft zu verleihen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gesetze allein die Lebenswirklichkeit nicht verändern. Sie geben einen Rahmen, in dem Gleichberechtigung von Menschen und Initiativen gegen Diskriminierung ihren Platz finden können.

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